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Inklusive Schule - Eine Schule für Alle

Wir schaffen eine Schule für Alle. Unser Ziel ist es, alle Schüler*innen (SuS) zur erfolgreichen Teilnahme an unserer Gesellschaft zu befähigen und die dafür nötigen Bildungsabschlüsse zu erreichen. Unsere Angebote zeigen unseren Schüler*innen Wege auf und öffnen ihnen Türen, um ein selbstbestimmtes und informiertes Leben zu führen. Dabei decken wir ein breites Spektrum an Angeboten ab, um den verschiedenen Bedürfnissen unserer großen Schülerschaft bestmöglich gerecht zu werden. Informieren Sie sich über unser Inklusionskonzept am Tag der offenen Tür an jedem ersten Samstag im Januar.


Inklusion an der KTO

Was bedeutet Inklusion an der KTO?
Inklusion bedeutet, dass Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.

Ziel ist die Teilhabe am regulären Unterricht unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe.
Gibt es spezielle Klassen für Schüler*innen mit Förderbedarf?
Schüler*innen mit Förderbedarf sind regulärer Bestandteil aller Klassen.

Die Klassen werden heterogen zusammengesetzt. Eine separate Beschulung in eigenen Förder- oder Integrationsklassen findet nicht statt.
Wie groß sind die Klassen?
Im 7. Jahrgang werden in der Regel Klassen mit etwa 26 Schüler*innen gebildet.
Darunter befinden sich erfahrungsgemäß mehrere Schüler*innen mit festgestelltem Förderbedarf.
Wie wird ein festgestellter Förderbedarf im Schulalltag berücksichtigt?
Liegt ein Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf vor,

– werden die unterrichtenden Lehrkräfte informiert,
– wird eine individuelle Förderplanung erstellt,
– wird ein möglicher Nachteilsausgleich umgesetzt.

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der schulischen Rahmenbedingungen.
Wie erfolgt die Förderung konkret?
Die Förderung findet überwiegend im gemeinsamen Unterricht statt.

Je nach individuellem Unterstützungsbedarf können zusätzliche Maßnahmen erfolgen, z. B.:

– zeitweise Doppelbesetzung im Unterricht,
– entwicklungspädagogisches Kompetenztraining,
– temporäre Lerngruppen,
– gezielte Förderung in einzelnen Fächern.

Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf und den organisatorischen Möglichkeiten der Schule. Eine durchgehende Einzelbetreuung ist nicht vorgesehen.
Wie werden Schüler*innen unterstützt, die viel Struktur, Ruhe oder klare Abläufe benötigen?
Der Unterricht ist klar strukturiert und arbeitet mit transparenten Arbeitsaufträgen sowie festen Abläufen.

Individuelle Unterstützungsbedarfe werden im Rahmen der Förderplanung berücksichtigt. Dauerhafte Rückzugsräume oder eine separate Beschulung sind nicht vorgesehen.
Wie wird ein Nachteilsausgleich umgesetzt?
Liegt ein entsprechender Bescheid vor (z. B. Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten), wird dieser gemäß den rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

Ein Nachteilsausgleich verändert nicht die fachlichen Anforderungen, sondern die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung.
Wie werden gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt (z. B. im Sportunterricht)?
Bei ärztlichen Attesten werden individuelle Regelungen geprüft. Die Leistungsbewertung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation.
Wie geht die Schule mit Konflikten oder Ausgrenzung um?
Bei Konflikten oder Auffälligkeiten werden Klassenleitung, Schulsozialarbeit und gegebenenfalls das Inklusionsteam einbezogen.

Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind Bestandteil des schulischen Konzepts.
Ist die KTO für jedes Kind mit Förderbedarf geeignet?
Ob eine Beschulung möglich ist, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und den schulischen Rahmenbedingungen ab.

Die Aufnahme erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Berlin.

Informationen zur Aufnahme in den 7. Jahrgang erhalten Sie am Tag der offenen Tür durch die Schulleitung, die Koordination der Unterstufe sowie durch das Inklusionsteam.
Ist die Schule barrierefrei?
Die Schule ist auf mehrere Gebäude verteilt und verfügt derzeit nicht über Aufzüge. Eine vollständige Barrierefreiheit ist daher nicht gegeben.

Individuelle Bedarfe müssen im Einzelfall geprüft werden.
Welche Abschlüsse sind mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich?
Die erreichbaren Abschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Bildungsgang, dem individuellen Leistungsstand und den rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin.