Was bedeutet Inklusion an der KTO?
Inklusion bedeutet, dass Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen. Die inklusive Betreuung erfolgt im Rahmen des teilgebunden Ganztagsmodells.
Ziel ist die Teilhabe am regulären Unterricht unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe.
Gibt es spezielle Klassen für Schüler*innen mit Förderbedarf?
Schüler*innen mit Förderbedarf sind regulärer Bestandteil aller Klassen.
Die Klassen sind heterogen zusammengesetzt. Eine separate Beschulung in eigenen Förder- oder Integrationsklassen widerspricht dem Grundgedanken der Inklusion.
Wie groß sind die Klassen?
Im 7. Jahrgang werden in der Regel Klassen mit etwa 26 Schüler*innen gebildet.
Darunter befinden sich erfahrungsgemäß mehrere Schüler*innen mit festgestelltem Förderbedarf. Ab der 9. Klasse kann sich die Frequenz erhöhen.
Wie wird ein festgestellter Förderbedarf im Schulalltag berücksichtigt?
Liegt ein Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf vor,
– werden die unterrichtenden Lehrkräfte informiert,
– wird eine individuelle Förderplanung erstellt,
– wird ein möglicher Nachteilsausgleich umgesetzt.
Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich durch die individuelle Entwicklung der Schüler*innen.
Wie erfolgt die Förderung konkret?
Die Förderung findet überwiegend im gemeinsamen Unterricht statt.
Je nach individuellem Unterstützungsbedarf können zusätzliche Maßnahmen erfolgen, z. B.:
– zeitweise Leitung und Assistenz im Unterricht,
– entwicklungspädagogisches Kompetenztraining,
– temporäre Lerngruppen,
– gezielte Förderung in einzelnen Fächern.
Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf und den organisatorischen Möglichkeiten der Schule. Oberstes Ziel ist es, dass Schüler*innen ab Klasse 7 erfolgreich an Gruppe teilhaben.
Wie werden Schüler*innen unterstützt, die viel Struktur, Ruhe oder klare Abläufe benötigen?
Der Unterricht ist klar strukturiert. Die Arbeitsaufträge sind transparent. Abläufe unterliegen einer festen Routine.
Individuelle Unterstützungsbedarfe werden im Rahmen der Förderplanung berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, dass die Schüler*innen teil der Gruppendynamik sind.
Wie wird ein Nachteilsausgleich umgesetzt?
Liegt ein entsprechender Bescheid vor (z. B. Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten), wird dieser gemäß den rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
Bei einem Nachteilsausgleich bleiben die fachlichen Anforderungen bestehen, es ändern sich nur die formalen Bedingungen unter denen die Leistung zielgleich zu erbringen ist.
Wie werden gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt (z. B. im Sportunterricht)?
Bei ärztlichen Attesten werden individuelle Regelungen geprüft. Die Leistungsbewertung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation.
Wie geht die Schule mit Konflikten oder Ausgrenzung um?
Bei Konflikten oder Auffälligkeiten werden Klassenleitung, Schulsozialarbeit und gegebenenfalls das Inklusionsteam einbezogen.
Präventions- und Interventionsmaßnahmen sind Bestandteil des schulischen Konzepts.
Ist die KTO für jedes Kind mit Förderbedarf geeignet?
Ob eine Beschulung möglich ist, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und den schulischen Rahmenbedingungen ab.
Die Aufnahme erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Berlin.
Informationen zur Aufnahme in den 7. Jahrgang erhalten Sie am Tag der offenen Tür durch die Schulleitung, die Koordination der Mittelstufe (Sekundarstufe I) sowie durch das Inklusionsteam.
Ist die Schule barrierefrei?
Die Schule befindet sich auf einem Campus mit mehreren Gebäuden. Derzeit befindet sich ein Aufzug nur im modularen Ergänzungsbau (MEB) Haus F.
Welche Abschlüsse sind mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich?
Die erreichbaren Abschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Bildungsgang, dem individuellen Leistungsstand und den rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin.